Am 17. August hat das Bundesverfassungsgericht eine Plenarentscheidung zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren getroffen.
Im Vorwort unseres Piraten-Landtagswahlprogramms 2011 in Rheinland-Pfalz und auch im Bundestagswahlprogramm 2009 steht:
Wir stehen hinter dem Grundgesetz in der grundsätzlichen Form, wie es unsere Gründungsväter 1949 ausgearbeitet haben.
In unserem Landtagswahlprogramm Rheinland-Pfalz geht es noch weiter:
Einschränkungen von Grundrechten durch Bundesgesetze wollen wir kritisch prüfen. Weitere Einschränkungen der Grundrechte lehnen wir ab. Die Piratenpartei setzt sich für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung der Grundrechte ein und will die Bürgerrechte insbesondere auch gegenüber dem sie bedrohenden Staat bzw. dessen Einrichtungen verteidigen.
Nun schauen wir uns mal an, was das Grundgesetz im Art 87a über die Bundeswehr sagt:
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
Und weiter:
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.
Man zeige mir, wo im Grundgesetz steht, dass die Bundeswehr im Inneren gegen Terrorangriffe eingesetzt werden darf. Ich lese das nicht aus dem Absatz 4 heraus. Da geht es nur um eine Gefahr für “den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung”. Ein Terrorangriff ist dazu nicht ausreichend. Außerdem steht da auch nicht, dass “militärische Kampfmittel” eingesetzt werden dürfen, es wird nur von der Unterstützung beim Schutz und der Bekämpfung gesprochen.
Diese Entscheidung ist ein Türöffner für die Militarisierung der Innenpolitik, was auch die Grund- und Bürgerrechte bedroht, denen wir uns verschrieben haben. Die CDU veranlasst damit eine Änderung des Grundgesetzes durch die Hintertür. Dass sie einen Bundeswehreinsatz im Inneren möchten, hat diese Klage von Bayern und Hessen gezeigt.
Als Piraten müssen wir klar Stellung dagegen beziehen, dass das Grundgesetz hier durch das Bundesverfassungsgericht aufgeweicht wird!
Source: bverfg.de